Umsatzsteuer-Voranmeldung


Umsatzsteuer-Voranmeldung

Umsatzsteuermeldungen müssen in Deutschland bis zum 10. des folgenden Monats eingereicht und bezahlt werden. Bei Anwendung der Dauerfristverlängerung verlängert sich die Fälligkeit bis zum 10. Tag des zweiten folgenden Monats.

So funktionierts:

Wir ermitteln auf Basis deiner Buchhaltung die fällige Summe und bereiten die Umsatzsteuer-Voranmeldung für dich vor. Die Einreichung bei deinem Finanzamt musst du online nur noch überprüfen und mit einem Mausklick bestätigen.

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